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Tierrecht/Hunderecht

Tierrecht/Hunderecht

Unsere Leistungen im Tierrecht spezialisiert auf Hunderecht

Hunde sind aus unseren Haushalten nicht mehr wegzudenken: Ob als Wachhund, als Familienbegleiter, als Jagdhund oder als Therapiehund: In Deutschland leben mehr als 22 Millionen Hunde.

Rechtliche Probleme sind leider häufig vorprogrammiert. Oftmals fehlt den Hundehaltern das Wissen um die rechtlichen Grundlagen ihrer Tierhaltung aber auch die Konfrontation von Tierhaltern mit Dritten birgt juristisches Konfliktpotential.

Das Tierrecht beschäftigt sich mit allen Fragen, die die Tierhaltung betreffen: Zum Beispiel die Haltung von Tieren in Mietwohnungen, der Hund bei Trennung von Paaren, ordnungsrechtliche Aspekte, Einstufung als gefährlicher Hund, Leinen-und Maulkorbzwang, Haftungsfragen beim Erwerb eines kranken Tieres, Haftung des Tierhalters bei Verursachung von Schäden durch das Tier oder Regress gegenüber Tierärzten. Als Kanzlei für Hunderecht bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Anhörung /Verfügung nach hundlicher „Attacke“, Androhung von Leinen- und Maulkorbzwang, Gefährlichkeitsfeststellung nach den jeweiligen Landeshundegesetzen (bundesweit)
Wir beraten Sie kompetent in Anhörungsverfahren, legen für Sie Rechtsmittel gegen Verfügungen der Ordnungsbehörden nach den jeweiligen Landeshundegesetzen ein aber auch Rechtsmittel gegen Verfügungen der Veterinärämter. Dazu gehören auch  rechtliche Schritte gegen Leinen- und Maulkorbzwang, gegen die Anordnung eines Wesentests aber vor allem ist unsere Aufgabe die Verhinderung der Gefährlichkeitsfeststellung  oder Untersagung der Haltung des Hundes.

Schäden durch Hund: Haftung des Tierhalters
Wir vertreten Sie in Fällen der Inanspruchnahme durch Dritte bei Schäden, die durch Ihren Hund verursacht wurden (Haftung des Tierhalters /Tierhüters).

Tierhaftpflichtversicherung für Hund
Wir vertreten Sie gegenüber Tierhaftpflichtversicherungen  (Schadensersatz/Schmerzensgeld).

Erstellen von Verträgen: zum Beispiel Hundekaufvertrag oder Tierschutzvertrag 
Wir beraten Sie bei der Erstellung sämtlicher Verträge wie zum Beispiel Welpenkaufverträgen oder Hundekaufverträgen, Tierschutzverträgen und Pflegeverträgen. Gerne übernehmen wir auch die Prüfung Ihrer Verträge.

Gewährleistungsansprüche: Hundehalter
Wir prüfen etwaige Gewährleistungsansprüche und vertreten Sie engagiert vor Gericht bundesweit.

Hunderecht nach Trennung
Wir beraten Sie auch im Falle einer Trennung mit Blick auf Ihren Hund oder Ihre Katze und prüfen für Sie etwaige Unterhalts- oder Umgangsansprüche.

Tierschutzgesetz und Genehmigungsverfahren für Hundetrainer
Wir beraten Sie in allen Fallvarianten des § 11 Tierschutzgesetz (Genehmigungsverfahren) Aktuell betreuen wir eine Vielzahl der Genehmigungsverfahren für Hundetrainer.

Verfassungsbeschwerden und Verbandsklagen Hund
Verbandsklagen oder Verfassungsbeschwerden sind Teile unseres Angebots an Sie.

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung § 229 StGB durch hundliche Attacken
Hier können wir Ihnen nur empfehlen, eine solche Anzeige nicht zu ignorieren oder sich selber zu verteidigen. Die Verteidigung in Strafverfahren, insbesondere wegen solcher Delikte, die im Zusammenhang mit Tieren zu sehen sind, gehören zu unserem Tagesgeschäft.

Rücktrittsrechte: Hundekauf
Wir prüfen für Sie Rücktrittsrechte, Recht auf Kaufpreisminderung und Nachbesserung bei Mangelhaftigkeit des Hundes.

Tierschutzverein: Gründungshilfe
Wir beraten und begleiten Tierschutzvereine bei ihrer Gründung und übernehmen die steuerrechtliche Vertretung von Tierschutzvereinen.

Hund am Arbeitsplatz: Rechtliche Vereinbarung
Wir erstellen sogenannte Rahmenvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es um die Mitnahme des Hundes an den Arbeitsplatz geht. (Bürohunde)

Weitere Leistungen rund um Hunderecht und Tierrecht
Sie finden Ihr Anliegen in unserem Leistungskatalog nicht? Fragen Sie uns einfach!