Rücknahme rechtswidriger Nebenbestimmungen nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Gemäß §§ 11 II a TierSchG kann eine Erlaubnis nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG mit Nebenbestimmungen versehen werden. Hierzu zählen insbesondere Auflagen, die dem Erlaubnisinhaber bestimmte […]
11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG – Diskutieren Sie mit Ihrer Behörde! Wir haben darüber berichtet, dass die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz – Arbeitsgruppe Tierschutz in […]
Aktuelle Meldungen zu § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG Bisher wurden von vielen Erlaubnisbehörden Zertifizierungen von Tierärztekammern und Ausbildungen einer IHK ohne Weiteres als Sachkundenachweis anerkannt. Antragsteller, die nicht über eine […]