§ 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG Hundetrainer

§ 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG – das ganz spezielle Geschäftsmodell einer/eines besonders geschäftstüchtigen externen Sachverständigen

Viele Erlaubnisbehörden ziehen zu den „Fachgesprächen“ externe Sachverständige hinzu, die letztlich darüber bestimmen, wer besteht und wer nicht. Die Amtstierärzte sind meist nur stille Beobachter.

Ein(e) externe(r) Sachverständiger, der/die vorzugsweise von Erlaubnisbehörden in Hessen und Rheinland-Pfalz hinzugezogen wird, scheint ein sehr spezielles Geschäftsmodell entwickelt zu haben, das seine/ihre Tätigkeit als externe(r) Sachverständige(r) in Erlaubnisverfahren nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG in geradezu idealer Weise mit seinen/ihren privaten Aktivitäten als Anbieter von Seminaren und Fortbildungen für Hundetrainer verbindet: Antragsteller, die – häufig mit einem negativen Ergebnis – an Fachgesprächen teilgenommen haben, an denen diese(r) externe Sachverständige beteiligt war, erhalten e-mails, mit denen der/die Sachverständige für Seminare wirbt, die sich an Hundetrainer richten – ein Synergieeffekt der ganz besonderen Art.

Diese wirklich dreiste Praxis ist unter verschiedenen Gesichtspunkten auch rechtlich unhaltbar.

Dies gilt zunächst für die Verwendung personenbezogener Daten von Antragstellern für private wirtschaftliche Interessen des/der externen Sachverständigen.

Des Weiteren stellt diese Praxis die Unbefangenheit und Unparteilichkeit des/der externen Sachverständigen in Frage. Wer Seminare an Hundetrainer verkauft, die er zuvor beim Fachgespräch hat „durchfallen“ lassen, verfolgt offensichtlich eigene wirtschaftliche Interessen, die eine unbefangene und unparteiliche Bewertung eines Fachgesprächs unmöglich erscheinen lassen.

Der/die externe Sachverständige ist damit nicht mehr tragbar; seine/ihre Hinzuziehung zu Fachgesprächen ist rechtswidrig.

Wir möchten dafür sorgen, dass diese(r) externe Sachverständige zukünftig nicht mehr zu Fachgesprächen hinzugezogen wird. Hierfür benötigen wir möglichst viele Beispielsfälle. Wir bitten deshalb alle Betroffenen, uns ihre Fälle zu schildern. Wir werden dann geeignete Schritte einleiten.

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